Archiv: Neue Post-Bestimmungen in Österreich!

Ab dem 01.01.2013 gilt: Neue Adressierungsvorgaben für die Post-Zustellung in Hausbrieffachanlagen in Österreich.

Worauf Sie als Versender ab dem 01.01.2013 bei Ihren österreichischen Kunden unbedingt achten sollten!

Und was Sie schon jetzt erwartet.

Die Österreichische Post AG hat bis zum Jahresende 2012 Zeit, alle Hausbrieffachanlagen in Österreich auf EU-konforme Klappenfächer umzustellen.

Danach gilt: Ab dem 01.01.2013 – keine Zustellung mehr bei Adressierung ohne vollständige bzw. korrekteAdressenangabe inkl. Stiegen- und Türnummer!

Den Beschluss hat der Österreichische Nationalrat im Rahmen der Richtlinie 208/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.2.2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste gefasst.

Zitat § 34 Abs. 5 Postmarktgesetz laut Österreichische Post AG:

„Die Hausbrieffachanlage hat zumindest so viele Brieffächer zu enthalten, wie es der Anzahl der Abgabestellen in dem Gebäude entspricht. Die einzelnen Brieffächer sind jeweils einer Abgabestelle im Gebäude zuzuordnen und mit der Türnummer oder sonstigen eindeutigen alphanumerischen Bezeichnung der betreffenden Abgabestelle zu versehen. Die Brieffächer müssen die Möglichkeit zur variablen Beschriftung mit dem Namen des jeweiligen Inhabers der Abgabestelle aufweisen.“


Was heißt das konkret für Sie als Versender?

Wenn Sie Kunden in Österreich per Post bewerben, dann müssen Sie sich spätestens zu Anfang 2013 umstellen.

Bis jetzt galt: eine Wohnhaus/Hausnummer reicht für die Zustellung der Post in Österreich. Für Anfang nächsten Jahres reicht dies nicht mehr aus. Denn dann wird zu der Wohnhaus/Hausnummer die Angabe der Türnummer benötigt, wenn es sich um eine normale Hausnummerierung handelt. Sonst bedarf es zusätzlich der Angabe der Hausnummernbestandteile wie Block, Stiege, Weg, Parzelle usw.

Diese neue Gesetzgebung ist verpflichtend für Gebäude (Haushalte oder Betriebe) mit mehr als 4 Abgabestellen, laut Österreichische Post AG.

Wie sieht das an einem Beispiel aus?

Bis jetzt für die Österreichische Post zustellfähige Adresse:

Herr Peter Mustermann
Beliebige-Muster-Straße 7
1230 Wien

Ab 2013 ist das Mailing / der Brief / das Päckchen mit dieser Adresse nicht mehr zustellbar!

Denn so muss die Adresse bei normaler Hausnummerierung aussehen:

Herr Peter Mustermann
Beliebige-Muster-Straße 7/ 4
1230 Wien

7: ist die Wohnhaus/Hausnummer

4: ist die Türnummer

Die korrekte Adresse für Sendungen mit Hausnummerbestandteilen (Block, Stiege, Weg..):

Herr Peter Mustermann
Beliebige-Muster-Straße 7/B/3/4
1230 Wien

7: ist die Wohnhaus/Hausnummer

B: ist Zusatz zur Hausnummer bei mehreren Häusern pro Wohnblock

3: bezeichnet die Stiege

4: ist die Türnummer

Werden diese neuen Bestimmungen nicht berücksichtigt oder weichen sie von der Vorgabe ab, gilt für Sie – Ihre Sendungen sind nicht zustellbar!

Die Österreichische Post geht davon aus, dass ca. 5% des Postvolumens durch fehlende Angabe der Türnummer unzustellbar sein wird. Pro Jahr werden in Österreich ca. 1,1 Milliarden Briefsendungen verschickt. Davon haben ca. 50% der Häuser mehr als 4 Haushalte. Insgesamt gibt es mehr als 2 Mio. Abgabestellen in Österreich, so die Österreichische Post.

Für viele Versender könnte das heißen: Umsatzverluste und Kundenreklamationen.

So weit sollte es nicht kommen!

Vermeiden Sie diesen unnötigen Ärger und zusätzliche Kosten und lassen Sie Ihren Kundenbestand rechtzeitig um die fehlenden Adressenangaben ergänzen. Die Österreichische Post AG hilft Ihnen sicherlich gern.

Bei Fragen zum Thema Datenanreicherung für die neuen Adressierungsvorgaben in Österreich und rund um Ihre Neukundengewinnung (Adressen, Beilagen, Media und vieles mehr…), stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.

 

 

PS: Kontaktieren Sie uns heute noch

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