EU-Datenschutzgrundverordnung

 

Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung –
Sind Sie dafür gerüstet?!   
 

Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geht in die heiße Phase.

Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Anpassungen, gemäß der neuen Verordnung, abgeschlossen sein.  

Sind Sie u.a. für die folgenden Themen gerüstet?

  • Verarbeitung von Daten: Einwilligungen, Zweckbindung, Auswirkungen
  • Transparenzpflichten
  • Betroffenenrechte: Recht auf Vergessen, Auskunftsrecht, Widerspruchsrechte
  • Internationaler Datentransfer
  • Zukünftige Stellung des Datenschutzbeauftragten

BEACHTEN Sie: Verspätete Umsetzungen der neuen Vorgaben können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – zumindest dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind.

Wenn Sie gut vorbereitet sind und alle Anpassungen umgesetzt haben, dann können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wenn nicht, dann raten wir Ihnen zu höchster Eile!

Um die erforderlichen neuen Prozesse noch rechtzeitig etablieren zu könne finden Sie hilfreiche Tipp’s in unserem 10 Punkteplan oder aber auch im DDV-Best Practice Guide!                  

Für weiterführende Fragen und Umsetzungen können wir Ihnen unser Schwesterunternehmen ZB Datenschutz & -sicherheit GmbH & Co. KG empfehlen.         

ZB Datenschutz &-sicherheit GmbH & Co.KG befasst sich ausschließlich nur mit dieser Thematik. Daher einfach Herrn Ulrich Braunbach unter Tel.: +49.(0)2203.89844-44 oder info@zb-datenschutz.de kontaktieren.